- Das private Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. Hier stellen sich vielfältige Fragen der privaten und unternehmerischen Absicherung die es zu beachten gilt und von existenzieller Bedeutung sein können.
- Gerade im Schadenfall gilt es die entsprechenden versicherungsrechtlichen Ansprüche zu klären. Wir verfügen über langjährige Erfahrung insbesondere in der Brandschadenregulierung. Vielfältigste Aspekte, die rechtsübergreifend das Versicherungsrecht, das sonstige Zivilrecht, Strafrecht, öffentliche und private Baurecht, Umweltrecht aber auch den Bereich Arbeitssicherheit und viele weiter Bereiche betreffen, sind juristisch aufzuarbeiten und zu lösen.
- Grossschäden von bis zu dreistelligen Millionenbeträgen haben und wissen wir zu begleiten und zu regulieren. Wir verfügen über ein Netzwerk von kompetenten Sachverständigen und Planer mit denen wir im Beirats- bzw. Sachverständigenverfahren Gebäude-, Betriebseinrichtungs- und Betriebsunterbrechungsschäden regulieren. Die Klärung und Abwehr von Unterversicherungseinwendungen und Obliegenheitsverletzungen gehören hier zum regelmäßigen Handwerk.
- Wir setzen Ihre Rechte durch; sprechen Sie uns an.
Versicherungsrecht2023-02-12T10:54:45+00:00