Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, maßgeschneidert auf Ihre Ziele und Interessen. Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere folgende (nicht abschließend beschränkt auf) Themengebiete:

  • Vertragsgestaltung (BGB-Vertrage, VOB/B-Verträge, Planerverträge wie Architekten- und Ingenieursverträge, Generalunternehmerverträge, Pauschalverträge, Rahmenverträge etc.)
  • Vergabeverhandlungen von Bauleistungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen sowohl für Auftragnehmer wie Auftraggeber (bspw. Werklohnforderung, Mangelbeseitigung, Bauhandwerkshypothek etc.). Spiegelbildlich auch die Abwehr solcher Ansprüche.
  • Rechtliche Begleitung von öffentlich-privater Partnerschaft (Public-private Partnership {PPP})
  • Rechtliche Betreuung und Gestaltung von Großprojekten
  • Beendigung von Vertragsverhältnissen
  • Bewältigung von Bauablaufstörungen (Behinderungen, Vergütung, Bauzeitverlängerung, Entschädigung, Schadensersatz)
  • HAOI
  • Haftungsrecht
  • Bewältigung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen (Baugenehmigung, Abrissverfügungen, Baueinstellungen etc.)