Anwohnerparkgebühren in Freiburg – Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die massive Erhöhung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg für unwirksam erklärt (Urt. v. 14.06.2023, Az.: 9 CN 2.22). Erst vor anderthalb Jahren hatte die Stadt die Gebühren von generell 30 Euro auf bis zu 480 Euro im Jahr erhöht. Dagegen klagte der FDP-Stadtrat Sascha Fiek.
Gegen die Höhe als solche hatten die Richterinnen und Richter grundsätzlich keine Bedenken. Ihre Begründung stützten sie im Wesentlichen auf drei Unwirksamkeitsgründe:
- Die Stadt Freiburg hätte anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.
- Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen unter sozialen Gesichtspunkten – etwa für Menschen mit Behinderung oder Sozialhilfeempfänger – als unzulässig ein.
- Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. Dies stelle einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.
Das Urteil gilt als Wegweiser für andere Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben.