Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 02. Juli 2023 in Kraft
Am 02. Juli 2023 tritt nach jahrelangen Verhandlungen das Gesetz in Kraft, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 umsetzt, die sogenannte Whistleblower-Richtlinie.
Gesetzgeberische Ziele sind zum einen die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zum anderen der Schutz vor Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegen.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02. Juni 2023, haben Unternehmen ab 250 Beschäftigten bis zum Inkrafttreten Zeit, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigte gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.
Unternehmen und Kommunen müssen eine Meldestelle etablieren, über die sich hinweisgebende Personen an das Unternehmen wenden können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Hinweisgeber vor Repressalien geschützt sind.