Erstes Urteil zum sogenannten Geocache erstritten – Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 12.03.2013 (Aktenzeichen 5 K 1419/12)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit vorstehendem Urteil erstmals zur Frage Geocaching eine Entscheidung getroffen. Im Ergebnis hat das Verwaltungsgericht Freiburg im konkreten Fall dargelegt, dass ungeachtet der Frage, inwieweit der für das Legen des Geocaches verantwortliche Besitzer überhaupt für die Verbringung desselben in einen Regenwasserkanal verantwortlich zeichnet, ein Kostenerstattungsanspruch der Polizei hinsichtlich der bei ihr angefallenen Kosten nicht besteht (das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig).