LG München fällt Endurteil über Grillen in der WEG

  1. Bei einem Streit zwischen Wohnungseigentümern über den Umfang der zulässigen Nutzung – hier Grillen – ist ein Schlichtungsverfahren nicht durchzuführen.
  2. Gehen vom Grillen mit einem Elektrogrill Emissionen aus, die andere Eigentümer beeinträchtigen, ist die Grenze des sozial adäquaten erst überschritten, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat gegrillt wird.