Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Thoma wurde von der Rechtsanwaltskammer Freiburg gem. § 43 c Abs. 1 Satz 2 BRAO in Verbindung mit § 1 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu führen. Damit werden besondere rechtliche und praktische Erfahrungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts nachgewiesen.

Damit verfügt die Kanzlei mit ihren Rechtsanwälten über sieben Fachanwaltstitel.