Wir vertreten im Familienrecht jede betroffene Partei. Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere folgende (nicht abschließend beschränkt auf) Themengebiete:

  • Trennung und Scheidung
  • Elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindesherausgabe
  • Umgangs- und Besuchsrecht
  • Unterhalt (Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt)
  • Regelungen anlässlich der Trennung nicht verheirateter Paare
  • Hausratsteilung
  • Ehewohnung-/ und Wohnungszuweisung
  • Gewaltschutzverfahren
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Renten- bzw. Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Eheverträge
  • Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Patienten- und Vorsorgevollmachten