Mit diesem Beschluss sind die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das größte Vorhaben des Europa-Parks seit seiner Gründung geschaffen. In einem äußerst umfangreichen Bebauungsplanverfahren wurde das neue Sondergebiet Wasserpark auf einer Fläche von 46 ha festgesetzt. Dieses Verfahren erfolgte unter Einbindung von sechs Bürgerinformationsveranstaltungen, elf „Task Force-Sitzungen“ beim Landratsamt Ortenaukreis in der die Abstimmung mit sämtlichen Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Einbindung einer Vielzahl von Gutachten erfolgte, unter planungsrechtlicher Koordination der hiesigen Kanzlei. Roland Mack kommentierte diesen großen bauplanungsrechtlichen Schritt mit den Worten „Dies ist ein Meilenstein in der Zukunftsentwicklung des Europa-Park und des seit 2003 (damaliges Regionalplanverfahren) geplanten Wasserparks. Nach jahrelangen Bemühungen haben wir nun die Rechtsgrundlage für das Großvorhaben erhalten. Wir danken Ihnen und dem gesamten Team“.

Bebauungsplan Wasserpark Europa-Park

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